Neue UVV "Feuerwehren" tritt am 01.06.2019 in Kraft

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 28. März 2019 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) beschlossen.

 

Die DGUV Vorschrift 49, die dazugehörende DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ sowie eine Synopse zur DGUV Vorschrift 49 sind auf der Homepage der FUK veröffentlicht. Die Vorschriften sind in dem Downloadbereich unter der Rubrik "Prävention" zu finden:

https://www.fuk.de/service/downloads-formulare/

 

Printversionen wird es nicht geben.

Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt am 1.6.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) vom Mai 1989 in der Fassung von Januar 1997 außer Kraft.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Mai 2019

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