Neue UVV "Feuerwehren" tritt am 01.06.2019 in Kraft
Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in ihrer Sitzung am 28. März 2019 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) beschlossen.
Die DGUV Vorschrift 49, die dazugehörende DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ sowie eine Synopse zur DGUV Vorschrift 49 sind auf der Homepage der FUK veröffentlicht. Die Vorschriften sind in dem Downloadbereich unter der Rubrik "Prävention" zu finden:
https://www.fuk.de/service/downloads-formulare/
Printversionen wird es nicht geben.
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ tritt am 1.6.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53) vom Mai 1989 in der Fassung von Januar 1997 außer Kraft.
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